Spülmaschinengeeignet oder Spülmaschinenfest – was ist der Unterschied?
Im Alltag begegnen uns oft die Begriffe „spülmaschinengeeignet“, „spülmaschinenfest“ oder „spülmaschinenbeständig“. Auf den ersten Blick scheinen diese identisch, doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: den Labortest. Dabei zählen nur die fertig bedruckten Artikel als prüffähige Auflage. Erst nach ein Labor kann nach Prüfung das Prädikat „spülmaschinenbeständig“ vergeben!
In der Regel bedeutet „Spülmaschinengeeignet“, dass ein Produkt in der Spülmaschine gereinigt werden kann, ohne dass es beschädigt wird. „Spülmaschinenbeständig“ hingegen bedeutet, dass das ein Produkt ein DIN-Prädikat hat, dass es nachweislich auch nach wiederholtem Gebrauch in der Spülmaschine seine Qualität und Eigenschaften beibehält, wie zum Beispiel die Farbechtheit eines Aufdrucks.
Wir bedrucken auch kleine Auflagen technisch so, dass die geforderten Werte eingehalten werden. Diese Präzision ermöglicht es uns, Produkte zu liefern, die spülmaschinengeeignet sind. Aber um das Prädikat „spülmaschinenbeständig“ zu erhalten, muss das Produkt eine Reihe strenger Tests bestehen, um die Einhaltung der DIN-Normen zu gewährleisten. Geschirr und Haushaltswaren, die als spülmaschinenfest gekennzeichnet sind, haben nicht nur die entsprechende Eignung für die Spülmaschine, sondern MÜSSEN auch gemäß der DIN-Norm 12875 getestet werden und dürfen erst nach Bestehen dieses Tests das entsprechende Qualitätssiegel tragen!
Diese Tests werden in spezialisierten Labors durchgeführt und umfassen eine gründliche Analyse des Produkts nach mehrmaliger Reinigung in der Spülmaschine. Nur wenn das Produkt diese Tests erfolgreich besteht, erhält es das Prädikat „spülmaschinenbeständig“.
Das zugehörige Qualitätssiegel gibt nicht nur Auskunft über die Eignung für die Spülmaschine, sondern auch über die Anzahl der Spülgänge, die das Produkt ohne Schaden überstanden hat. Somit kann davon ausgegangen werden, dass ein Produkt mit diesem Siegel mindestens 400 Spülgänge ohne negative Auswirkungen übersteht. Gemäß DIN-Norm 50275 können Geschirr mit farbigem Dekor auch als spülmaschinenfest bezeichnet werden, wenn sie mehr als 1.000 Spülgänge unbeschadet überstehen.
Wir bieten auf Wunsch für Ihre Lieferung zusätzlich das Prädikat „spülmaschinenbeständig“ an und erstellen Ihnen gerne ein Angebot mit den Kosten für die dafür notwendige Laboranalyse.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um ein individuelles Angebot zu erstellen, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Produkte entwickeln, die sowohl spülmaschinengeeignet als auch spülmaschinenfest sind.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!